Das berufsbegleitende Zertifikatsstudium „Nachhaltigkeitsreporting“ vermittelt die wesentlichen Kompetenzen zur Berichterstattung nach den neuesten EU-Richtlinien. Lernen Sie, wie Sie den
ökologischen und sozialen Fußabdruck Ihres Unternehmens
transparent und effizient erfassen und berichten.
Das berufsbegleitende Zertifikatsstudium „Nachhaltigkeitsreporting“ der Hochschule Bochum vermittelt die wesentlichen Kompetenzen für folgende Aufgaben:
Die CSRD-Richtlinie ersetzt die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und bringt erhebliche Neuerungen mit sich:
Rund 15.000 Unternehmen in Deutschland werden berichtspflichtig.
Transparenz und Vergleichbarkeit sollen durch klare Standards wie die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erhöht werden.
Die Berichte müssen auch von externen Prüfer:innen bewertet werden.
Das Zertifikatsstudium vermittelt alle wesentlichen Grundlagen und Tools, um Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht zu unterstützen. Die Module umfassen:
Die Teilnehmenden erwerben mit dem berufsbegleitenden Zertifikatsabschluss auf Masterniveau (Stufe 2 des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse) die Befähigung zur Steuerung von Betrieben in der Nachhaltigkeitstransformation.
Der Gesamtumfang des berufsbegleitenden weiterbildenden Zertifikatsstudiums „Nachhaltigkeitsreporting“
entspricht fünf Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).
Das entspricht 150 Stunden inklusive individueller Vor- und Nachbereitung.
Die Abschlussprüfung wird als mündliche Online-Prüfung durchgeführt. Wer das weiterbildende Zertifikatsstudium „Nachhaltigkeitsreporting“ erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Zertifikat der Hochschule Bochum gemäß § 62 Abs. 4 des Hochschulgesetzes NRW, das die erfolgreiche Teilnahme und Prüfung unter Angabe der jeweils erzielten Abschlussnote sowie der ECTS-Leistungspunkte bescheinigt.
3.990,- EUR (inkl. USt) pro Person
24 Plätze
Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des weiterbildenden Zertifikatsstudiums „Nachhaltigkeitsreporting“ ist mindestens ein erster Studienabschluss (Bachelor) an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes (bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule) oder der Nachweis einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation.
Aktuelle Termine finden Sie auf der Website der Hochschule Bochum.
Mit der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) werden schrittweise ab 2024 rund 15 000 Unternehmen in Deutschland zu einer standardisierten CSR-Berichterstattung verpflichtet. Nichtfinanzielle Aussagen und Kennzahlen gewinnen somit wesentlich an Bedeutung und müssen ähnlichen Qualitätsstandards genügen wie die Kennzahlen der Finanzberichterstattung. Ökologische und soziale Auswirkungen müssen künftig gründlicher als bisher und jährlich vergleichbar auf Zielgrößen bezogen, berechnet und begründet werden. Im Vergleich zur bisherigen Berichtspflicht nach §§ 289b ff., 315b f. HGB wird der Kreis der Unternehmen, die zukünftig berichten müssen, erheblich erweitert. Der Berichtspflicht unterliegen große Unternehmen gemäß § 267 HGB.
Aktuell können Sie sich für keinen neuen Kurs anmelden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Hochschule Bochum
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