Nachhaltigkeitsreporting

Nachhaltigkeitsreporting

Das berufsbegleitende Zertifikatsstudium „Nachhaltigkeitsreporting“ vermittelt die wesentlichen Kompetenzen zur Berichterstattung nach den neuesten EU-Richtlinien. Lernen Sie, wie Sie den
ökologischen und sozialen Fußabdruck Ihres Unternehmens
transparent und effizient erfassen und berichten.

Eine Hand zeigt mit offener Handfläche nach oben. Darüber schweben viele Icons, die den Planeten Erde, Umwelt, Recycling, Menschen und Unternehmen symbolisieren.
Symbolfoto einem Zertifikat-Icon, das sich mit verschiedenen Punkten vernetzt Vor Unscharfen Grünem Wald.

Kompetenzen erwerben

Das berufsbegleitende Zertifikatsstudium „Nachhaltigkeitsreporting“ der Hochschule Bochum vermittelt die wesentlichen Kompetenzen für folgende Aufgaben:

Wichtige Änderungen ab 2024: Wer muss Nachhaltigkeitsberichte erstellen?

Die CSRD-Richtlinie ersetzt die bisherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und bringt erhebliche Neuerungen mit sich:

  • Rund 15.000 Unternehmen in Deutschland werden berichtspflichtig.

  • Transparenz und Vergleichbarkeit sollen durch klare Standards wie die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) erhöht werden.

  • Die Berichte müssen auch von externen Prüfer:innen bewertet werden.

Studieninhalte: Kompetenzen für nachhaltigen Erfolg

Das Zertifikatsstudium vermittelt alle wesentlichen Grundlagen und Tools, um Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD-Berichtspflicht zu unterstützen. Die Module umfassen:

  • Beurteilung und kritische Reflexion von Optionen bezüglich Prüfung der CSR-Berichterstattung
  • Lösungsorientierter Umgang mit heterogenen Ansprüchen entlang der Triple-Bottom-Line
  • Integration regulatorischer Vorgaben in die Berichterstattung (insbesondere ESRS und EU-Taxonomie)
  • Verknüpfung der berichtsrelevanten Arbeitsbereiche (Materialität, Stakeholderdialog, Offenlegungspolitik, Datenbankmanagement)
  • Störung betrieblicher Nachhaltigkeitsrisiken (Controlling, Risikomanagement)

Zertifikatsabschluss auf Masterniveau

Die Teilnehmenden erwerben mit dem berufsbegleitenden Zertifikatsabschluss auf Masterniveau (Stufe 2 des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse) die Befähigung zur Steuerung von Betrieben in der Nachhaltigkeitstransformation.

Icon Zertifikat
Umfang des Zertifikatsstudiums

Der Gesamtumfang des berufsbegleitenden weiterbildenden Zertifikatsstudiums „Nachhaltigkeitsreporting“
entspricht fünf Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).
Das entspricht 150 Stunden inklusive individueller Vor- und Nachbereitung.

Prüfungsleistung & Hochschulzertifikat

Die Abschlussprüfung wird als mündliche Online-Prüfung durchgeführt. Wer das weiterbildende Zertifikatsstudium „Nachhaltigkeitsreporting“ erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Zertifikat der Hochschule Bochum gemäß § 62 Abs. 4 des Hochschulgesetzes NRW, das die erfolgreiche Teilnahme und Prüfung unter Angabe der jeweils erzielten Abschlussnote sowie der ECTS-Leistungspunkte bescheinigt.

Kosten und Platzzahl

3.990,- EUR (inkl. USt) pro Person

24 Plätze

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des weiterbildenden Zertifikatsstudiums „Nachhaltigkeitsreporting“ ist mindestens ein erster Studienabschluss (Bachelor) an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes (bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule) oder der Nachweis einer vergleichbaren beruflichen Qualifikation.

Termine

Aktuelle Termine finden Sie auf der Website der Hochschule Bochum.

Hintergrund

Mit der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) werden schrittweise ab 2024 rund 15 000 Unternehmen in Deutschland zu einer standardisierten CSR-Berichterstattung verpflichtet. Nichtfinanzielle Aussagen und Kennzahlen gewinnen somit wesentlich an Bedeutung und müssen ähnlichen Qualitätsstandards genügen wie die Kennzahlen der Finanzberichterstattung. Ökologische und soziale Auswirkungen müssen künftig gründlicher als bisher und jährlich vergleichbar auf Zielgrößen bezogen, berechnet und begründet werden. Im Vergleich zur bisherigen Berichtspflicht nach §§ 289b ff., 315b f. HGB wird der Kreis der Unternehmen, die zukünftig berichten müssen, erheblich erweitert. Der Berichtspflicht unterliegen große Unternehmen gemäß § 267 HGB.

Sechs verpflichtende Angaben zu Umweltzielen der EU für Unternehmen :

Angaben zu sozialen Aspekten wie zum Beispiel :

Aspekte der Unternehmensführung wie zum Beispiel:

Dozierende

Anmeldung

Aktuell können Sie sich für keinen neuen Kurs anmelden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Hochschule Bochum

Logo der Hochschule Bochum auf dem Foto des Gebäudes der BO

Kontakt

Daniela Rings

Geschäftsstellenleitung